Festzuschüsse: Wie Labore den Privatanteil steigern
Regelversorgung, gleichartig, andersartig — das Festzuschuss-System entscheidet, wie viel Ihr Labor verdient. Strategien für mehr Privatanteil und höhere Margen.
GetDent Redaktion
Abrechnungsexperten für Dentallabore
Dienstagmorgen in einem Labor in Süddeutschland. Auf dem Tisch liegen drei Aufträge. Alle drei: Einzelkronen im Seitenzahnbereich, Befund 1.1. Der erste Auftrag: NEM-Krone, Regelversorgung. Laborerlös nach BEL: rund 130 Euro. Der zweite: Vollverblendete Krone, gleichartige Versorgung. Laborerlös: etwa 290 Euro. Der dritte: Monolithische Zirkonkrone, andersartige Versorgung, komplett nach BEB abgerechnet. Laborerlös: 380 Euro.
Drei Kronen. Derselbe Befund. Derselbe Zahn. Aber der Umsatzunterschied zwischen Auftrag eins und drei beträgt 250 Euro — pro Einheit.
Multiplizieren Sie das mit 400 Kronen im Jahr. Dann reden wir über den Unterschied zwischen einem Labor, das überlebt, und einem, das investieren kann.
Das Festzuschuss-System ist seit 2005 die Grundlage der Kassenabrechnung für Zahnersatz. Und trotzdem verstehen erstaunlich wenige Laborinhaber, wie sehr dieses System ihre Marge bestimmt — und wie sie es zu ihrem Vorteil nutzen können. Nicht durch Tricks. Sondern durch ein Verständnis dessen, was bereits möglich ist.
Wie das Festzuschuss-System funktioniert — aus Laborsicht
Seit 2005 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz nicht mehr nach Leistung, sondern nach Befund. Für jeden zahnmedizinischen Befund gibt es einen festen Zuschuss — unabhängig davon, welche Versorgung der Patient am Ende wählt.
Das klingt abstrakt. Konkret bedeutet es: Ob der Patient eine NEM-Krone bekommt oder eine vollkeramische Restauration — der Zuschuss der Kasse bleibt gleich. Die Differenz zahlt der Patient selbst. Geregelt wird das über die sogenannte Mehrkostenvereinbarung nach § 55 SGB V.
Für Labore ist das entscheidend. Denn je nachdem, welche Versorgungsform gewählt wird, ändert sich nicht nur der Gesamtpreis — sondern die gesamte Abrechnungslogik.
Die drei Versorgungsformen
| Regelversorgung | Gleichartige Versorgung | Andersartige Versorgung | |
|---|---|---|---|
| Was ist das? | Die Standardlösung laut Richtlinie | Gleiche Versorgungsart, aber höherwertig | Komplett andere Lösung |
| Beispiel | NEM-Krone, teilverblendet | Vollkeramische Krone (gleicher Befund) | Implantat statt Brücke |
| Abrechnung Labor | Komplett nach BEL | BEL für Kassenanteil + BEB für Mehrleistung | Komplett nach BEB |
| Marge Labor | Niedrig (BEL-Punktwerte) | Mittel bis hoch | Hoch |
| Festzuschuss | Wird verrechnet | Wird verrechnet | Wird als Erstattung ausgezahlt |
Die Regelversorgung ist das, was die Richtlinie für einen bestimmten Befund als ausreichend und zweckmäßig definiert. Für Befund 1.1 (Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung) ist das beispielsweise eine Vollgusskrone oder eine vestibulär verblendete Krone im Sichtbereich.
Bei der gleichartigen Versorgung bleibt die Versorgungsart gleich — es ist immer noch eine Krone —, aber die Ausführung geht über den Kassenstandard hinaus. Eine vollkeramische Krone statt NEM mit Verblendung. Eine individuell geschichtete Keramik statt Presskeramik.
Bei der andersartigen Versorgung wählt der Patient eine fundamental andere Lösung. Statt einer Brücke ein Implantat. Statt einer Modellgussprothese eine Teleskoparbeit. Hier wird der Festzuschuss als Pauschalbetrag erstattet, und das Labor rechnet die gesamte Leistung nach BEB ab.
Warum die meisten Labore zu viel Regelversorgung liefern
Jetzt kommt der Punkt, an dem es wehtut.
Fragen Sie sich ehrlich: Wie hoch ist der Anteil reiner Regelversorgung an Ihrem Gesamtumsatz? Bei vielen Laboren liegt er bei 50 bis 65 Prozent. Bei manchen noch höher. Das bedeutet: Mehr als die Hälfte aller Arbeiten wird zu BEL-Konditionen abgerechnet — mit Punktwerten, die seit Jahren nicht mit den realen Kosten Schritt halten.
Der aktuelle BEL-Punktwert liegt bei etwa 1,11 Euro. Ein Zahntechniker mit Berufserfahrung kostet das Labor 35 bis 45 Euro pro Stunde an reinen Personalkosten. Rechnen Sie Raumkosten, Geräteabschreibung, Material, Verwaltung und Gewinnmarge hinzu, liegt der notwendige Stundensatz bei 80 bis 110 Euro. BEL-Preise bilden das in vielen Positionen nicht ab.
Trotzdem akzeptieren Labore diesen Zustand als gegeben. Warum?
Erstens: Viele Laborinhaber sehen die Versorgungsentscheidung als reine Zahnarzt-Angelegenheit. Der Zahnarzt entscheidet, das Labor führt aus. Punkt.
Zweitens: Die Angst, Praxen zu verlieren. Wer auf höherwertige Versorgungen drängt, könnte als aufdringlich wahrgenommen werden. Also schweigt man.
Drittens: Mangelndes Verständnis des Systems. Erstaunlich viele Laborleiter wissen nicht genau, wie sich die drei Versorgungsformen auf ihre Abrechnung auswirken. Sie sehen den Auftrag, machen die Arbeit, schreiben die Rechnung — ohne zu analysieren, welcher Auftragsmix eigentlich profitabel wäre.
Die Wahrheit ist: Das Labor hat mehr Einfluss auf die Versorgungsentscheidung, als die meisten denken. Nicht direkt — der Patient entscheidet, und der Zahnarzt berät. Aber indirekt, durch die Werkzeuge, die das Labor dem Zahnarzt an die Hand gibt.
Die Rechnung: Was der Versorgungsmix für Ihren Umsatz bedeutet
Nehmen wir ein mittelgroßes Labor mit 600 Kroneneinheiten pro Jahr. Ein realistisches Volumen für ein Labor mit vier bis sechs Technikern.
| Szenario | Regel (60%) | Gleichartig (30%) | Andersartig (10%) | Jahresumsatz Kronen |
|---|---|---|---|---|
| Ist-Zustand (typisch) | 360 × 130 € | 180 × 290 € | 60 × 380 € | 121.800 € |
| Optimiert | 240 × 130 € (40%) | 240 × 290 € (40%) | 120 × 380 € (20%) | 132.000 € |
| Differenz | +10.200 € |
Zehn Prozentpunkte weniger Regelversorgung, zehn Prozentpunkte mehr gleichartig und andersartig — und das Labor verdient über 10.000 Euro mehr. Nur bei Kronen. Ohne einen einzigen Auftrag mehr.
Bei Brücken, Prothesen und Kombinationsarbeiten ist der Hebeleffekt noch größer. Eine Modellgussprothese nach BEL bringt dem Labor vielleicht 350 Euro. Eine Teleskoparbeit auf denselben Pfeilern, abgerechnet als andersartige Versorgung komplett nach BEB, kann 2.500 bis 4.000 Euro Laborumsatz bedeuten.
Das sind keine Fantasiezahlen. Das ist der Unterschied zwischen zwei realen Abrechnungswegen für denselben Patienten.
Fünf Hebel, mit denen Labore den Privatanteil steigern
1. Kostenvoranschläge mit Vergleich liefern
Der wirksamste Hebel. Wenn eine Praxis einen Kostenvoranschlag anfordert, liefern die meisten Labore genau eine Variante — die, die der Zahnarzt bestellt hat. Punkt.
Stattdessen: Liefern Sie bei jedem KVA zwei oder drei Varianten. Regelversorgung, gleichartige Alternative, andersartige Alternative. Mit klaren Preisen, aufgeschlüsselt nach Kassenanteil und Eigenanteil des Patienten.
Warum funktioniert das? Weil der Zahnarzt diese Varianten direkt im Beratungsgespräch nutzen kann. Statt abstrakt über “bessere Materialien” zu reden, liegt eine konkrete Zahl auf dem Tisch. Der Patient sieht: Für 280 Euro Aufpreis bekomme ich eine vollkeramische Krone statt einer Metallkrone. Das ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Verkaufsrede.
Labore, die konsequent Vergleichs-KVAs liefern, berichten von einer Verschiebung des Versorgungsmix um 10 bis 20 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres. Ohne dass eine einzige Praxis sich beschwert hätte.
2. Musterarbeiten und Fotodokumentation nutzen
Ein Patient, der vor der Entscheidung zwischen NEM-Krone und Vollkeramik steht, versteht den Unterschied oft nicht. “Besseres Material” ist abstrakt. Ein Foto, das eine metallische Krone neben einer keramischen zeigt — am besten an einem vergleichbaren Zahn —, ist konkret.
Erstellen Sie ein Portfolio mit Vorher-Nachher-Fotos Ihrer besten Arbeiten. Anonymisiert, versteht sich. Stellen Sie den Praxen dieses Material zur Verfügung — als Ausdruck für die Beratungsecke oder als digitale Datei fürs Tablet.
Das kostet Sie nichts außer der Zeit fürs Fotografieren. Aber es gibt dem Zahnarzt ein Werkzeug, das aus einem abstrakten Beratungsgespräch eine visuelle Entscheidung macht.
3. Die Praxis-Teams schulen — nicht die Zahnärzte
Hier machen viele Labore einen Denkfehler. Sie versuchen, den Zahnarzt von höherwertigen Versorgungen zu überzeugen. Aber in den meisten Praxen ist es nicht der Zahnarzt, der den Heil- und Kostenplan mit dem Patienten bespricht. Es ist die zahnmedizinische Fachangestellte.
Bieten Sie den Praxen an, eine kurze Schulung für das Praxisteam zu machen. Nicht über Ihre Produkte — das wäre plumpe Werbung. Sondern über das Festzuschuss-System, die Versorgungsformen und die Patientenberatung. Zwei Stunden, an einem Nachmittag nach Praxisschluss.
Die ZFAs lernen, den HKP zu erklären. Die Praxis berät besser. Die Patienten treffen informiertere Entscheidungen. Und informierte Patienten wählen häufiger die bessere Versorgung — weil sie verstehen, wofür sie bezahlen.
4. Festzuschuss-Tabellen aktuell halten
Die Festzuschüsse werden jährlich angepasst — mal nach oben, mal stagnierend. Seit 2021 sind die Boni für regelmäßige Vorsorge erhöht: 5-Jahres-Bonus bringt 20 Prozent Aufschlag auf den Festzuschuss (also 70 Prozent Gesamterstattung), 10-Jahres-Bonus bringt 30 Prozent Aufschlag (80 Prozent Gesamterstattung). Das bedeutet: Für viele Patienten ist die Kassenerstattung deutlich gestiegen. Der Eigenanteil für eine höherwertige Versorgung ist dadurch gesunken.
Rechnen Sie das mal durch. Bei Befund 1.1 beträgt der Festzuschuss (50 Prozent) aktuell rund 180 Euro. Mit 10-Jahres-Bonus (80 Prozent Gesamterstattung) sind es etwa 288 Euro. Eine vollkeramische Krone, die den Patienten insgesamt rund 500 Euro kostet, kostet ihn mit vollem Bonus also nur noch etwa 212 Euro Eigenanteil statt rund 320 Euro ohne Bonus.
Rund hundert Euro weniger Eigenanteil — das ist ein Argument, das fast jeder Patient versteht.
Aber nur, wenn der Zahnarzt — oder besser: die ZFA — diese Rechnung kennt und dem Patienten vorlegen kann. Liefern Sie diese Berechnung gleich mit dem KVA. Fertig aufbereitet, patientenverständlich.
5. Den eigenen BEB-Katalog pflegen
All das funktioniert nur, wenn Ihre eigene BEB-Preisliste realistisch kalkuliert ist und regelmäßig aktualisiert wird. Denn die Privatleistungen, die Sie über gleichartige und andersartige Versorgungen abrechnen, laufen nach BEB. Und die BEB ist kein Festpreiskatalog — sie ist eine Empfehlung. Ihre Preise müssen Ihre Kosten abdecken und eine angemessene Marge enthalten.
Ein Labor, das den Privatanteil steigert, aber mit veralteten BEB-Preisen arbeitet, verlagert seinen Umsatz vom unterbezahlten BEL-Bereich in einen unterbezahlten BEB-Bereich. Das bringt genau nichts.
Die jährliche Überprüfung der BEB-Preise ist keine Kür — sie ist die Grundlage dafür, dass ein höherer Privatanteil auch tatsächlich mehr Gewinn bedeutet.
Was Labore falsch verstehen: Die Versorgungsentscheidung ist kein Upselling
Ein verbreitetes Missverständnis: Wer den Privatanteil steigern will, betreibt “Upselling” — also Verkaufsdruck auf Kosten des Patienten. Das ist falsch. Und es ist wichtig, warum es falsch ist.
Das Festzuschuss-System wurde genau dafür geschaffen: Patienten eine echte Wahlfreiheit zu geben. Der Gesetzgeber wollte, dass Patienten sich bewusst für oder gegen eine höherwertige Versorgung entscheiden können — auf Basis transparenter Kosten. Die Mehrkostenvereinbarung ist das Instrument dafür.
Was in der Praxis passiert, ist das Gegenteil von Wahlfreiheit. Viele Patienten erfahren nie, dass es Alternativen gibt. Sie bekommen den HKP für die Regelversorgung vorgelegt, unterschreiben, und fertig. Nicht weil sie die Regelversorgung aktiv gewählt haben — sondern weil niemand ihnen die Alternative erklärt hat.
Ein Labor, das Vergleichs-KVAs liefert und Praxisteams bei der Beratung unterstützt, betreibt kein Upselling. Es sorgt dafür, dass das System so funktioniert, wie es gedacht war: informierte Patienten treffen informierte Entscheidungen.
Dass das Labor dabei besser verdient, ist kein Interessenkonflikt. Es ist eine Konsequenz besserer Arbeit.
Der Privatanteil als strategische Kennzahl
Kennen Sie Ihren Privatanteil? Nicht geschätzt — tatsächlich gemessen?
Die wenigsten Labore tracken systematisch, welcher Anteil ihres Umsatzes aus Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger Versorgung stammt. Es gibt keine Auswertung, kein Dashboard, keine monatliche Analyse. Man hat ein Gefühl. Mehr nicht.
Aber ohne diese Zahl steuern Sie blind. Sie wissen nicht, welche Praxen überwiegend Regelversorgung bestellen und welche einen hohen Privatanteil haben. Sie wissen nicht, ob Ihre KVA-Strategie wirkt. Sie können nicht messen, ob die Schulung beim Praxisteam Dr. Schneider etwas gebracht hat.
| Kennzahl | Wozu | Zielwert |
|---|---|---|
| Privatanteil am Gesamtumsatz | Margenmix bewerten | > 40% |
| Anteil gleichartig/andersartig an Kroneneinheiten | Versorgungsmix tracken | Steigernd, Quartal über Quartal |
| KVA-Varianten-Quote | Wie oft liefern Sie Vergleichs-KVAs? | > 80% aller KVAs |
| Praxis-Privatanteil | Welche Praxen bestellen überwiegend Kasse? | Individuell bewerten |
Wer seinen Privatanteil um fünf Prozentpunkte pro Jahr steigert, hat nach drei Jahren eine spürbar andere Umsatzstruktur — ohne einen einzigen Neukunden.
Was das für Ihre Praxisbeziehungen bedeutet
Manche Laborinhaber befürchten, dass die aktive Unterstützung bei der Patientenberatung als Einmischung wahrgenommen wird. Das Gegenteil ist der Fall.
Zahnärzte, die eine Zweitmeinung bei komplexen Fällen schätzen, die einen kompetenten Ansprechpartner für Materialfragen haben und die fertig aufbereitete Vergleichs-KVAs bekommen, binden sich enger an ihr Labor. Nicht lockerer.
Sie werden zum Partner in der Patientenversorgung, nicht nur zum Lieferanten von Zahnersatz. Das ist ein Unterschied, den Praxen bemerken — besonders junge Zahnärzte, die nach dem Studium noch keine eingefahrenen Laborbeziehungen haben und einen Partner suchen, der mitdenkt.
Der Privatanteil ist damit nicht nur eine Finanzkennzahl. Er ist ein Indikator dafür, wie eng und wie wertschöpfend Ihre Laborbeziehungen sind.
Fazit: Das System erlaubt mehr, als die meisten nutzen
Das Festzuschuss-System ist seit über zwanzig Jahren die Realität. Die meisten Labore haben sich damit arrangiert — BEL-Preise akzeptiert, Regelversorgung geliefert, über zu niedrige Margen geklagt. Aber innerhalb dieses Systems gibt es erheblichen Spielraum. Wer ihn nutzt, verdient besser, liefert bessere Qualität und baut stärkere Praxisbeziehungen auf.
Dafür braucht es keine Revolution. Es braucht Vergleichs-KVAs, gepflegte BEB-Preise, ein Verständnis der Festzuschuss-Systematik und die Bereitschaft, dem Zahnarzt nicht nur Zahnersatz zu liefern, sondern auch Wissen.
Der Unterschied zwischen 52.000 Euro und 132.000 Euro Kronenumsatz ist kein Zufall. Er ist eine strategische Entscheidung.
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