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Abrechnung 18. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Reparatur von Zahnersatz abrechnen: Welche BEL-Positionen wirklich greifen

Reparaturen nach BEL II korrekt abrechnen: Grundeinheit, Leistungseinheiten, Material, Befundklasse 6 und Abgrenzung zur BEB. So sichern Sie jede Position.

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GetDent Redaktion

Abrechnungsexperten für Dentallabore

Kurz gesagt: Die Reparatur von Kassen-Zahnersatz rechnet ein Dentallabor über die 800er-Positionen des BEL II ab: eine Grundeinheit für die Instandsetzung je Werkstück, dazu Leistungseinheiten je Sprung, Bruch, ersetztem Zahn oder Klammer sowie gegebenenfalls Modell und Material. Grundlage auf Kassenseite ist die Befundklasse 6 der Festzuschüsse. Leistungen außerhalb des BEL gehören in die BEB.

Ein Dienstagmorgen im Labor: Eine Praxis schickt eine Oberkiefer-Totalprothese mit einem durchgehenden Sprung in der Gaumenplatte, außerdem ist ein Frontzahn abgebrochen. Auf dem Auftragszettel steht nur „Reparatur, eilt“. Der Techniker fixiert die Bruchstücke, stellt ein Modell her, polymerisiert nach, setzt einen neuen Konfektionszahn ein und poliert. Nach einer knappen Stunde geht die Prothese zurück an die Praxis. Auf der Rechnung steht eine einzige Zeile.

Genau an dieser Stelle verliert das Labor Geld. Die Arbeit bestand aus mehreren abrechenbaren Bausteinen: einer Grundeinheit für die Instandsetzung, einer Leistungseinheit für den Bruch, einer weiteren für den Zahn, dem Modell und dem Konfektionszahn als Material. Wer eine Reparatur wie eine Pauschale behandelt, bleibt regelmäßig unter dem, was das BEL II ausdrücklich vorsieht.

Welche BEL-Positionen greifen bei einer Reparatur wirklich?

Das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen vereinbaren die KZBV und der VDZI auf Grundlage von § 88 SGB V. Die aktuelle Fassung BEL II – 2014 gilt seit dem 1. Januar 2014. Die Preise dafür handeln die Landesinnungen mit den Krankenkassenverbänden auf Landesebene aus. Deshalb unterscheiden sich die Beträge je nach KZV-Bereich, die Leistungsbeschreibungen sind dagegen bundesweit einheitlich.

Für Reparaturen und Erweiterungen ist die Leistungsgruppe 8 zuständig, also die 800er-Positionen „Wiederherstellung und Erweiterung“. Sie ist nach Bausteinen aufgebaut:

  • Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung (801 0): Sie fällt einmal je Werkstück und Instandsetzung an. Mit ihr sind die Arbeiten abgegolten, die bei jeder Reparatur anfallen, etwa Reinigen, Vorbereiten und Ausarbeiten.
  • Leistungseinheiten (802er-Positionen): Sie werden für jeden einzelnen Schaden oder Arbeitsschritt berechnet, zum Beispiel für einen Sprung oder Bruch, einen ersetzten oder wieder befestigten Zahn oder eine Klammer. Bei zwei Sprüngen berechnen Sie zwei Leistungseinheiten.
  • Unterfütterungen: Dafür gibt es eigene Positionen innerhalb der 800er-Gruppe, jeweils für die teilweise und die vollständige Unterfütterung.
  • Hilfsleistungen aus anderen Gruppen: Modelle, Doublierungen oder Bissregistrierungen berechnen Sie zusätzlich, wenn sie für die Reparatur tatsächlich nötig waren.
  • Material: Konfektionszähne, Klammerdraht und Metalle erscheinen als Materialkosten auf der Rechnung und sind nicht in den Leistungspositionen enthalten.

Die genauen Kurztexte und Untergliederungen der 802er-Positionen weichen in den regionalen Preislisten teilweise leicht voneinander ab. Maßgeblich ist immer die aktuelle Liste Ihres KZV-Bereichs, nicht eine übernommene Vorlage aus einem anderen Bundesland.

Grundeinheit plus Leistungseinheiten: So rechnen Sie typische Reparaturfälle

Die meisten Abrechnungsfehler bei Reparaturen entstehen nicht bei exotischen Fällen. Sie entstehen im Alltag, wenn die Leistungseinheiten nicht einzeln gezählt werden. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bausteine bei typischen Reparaturen zusammenkommen.

Typische Reparaturfälle und ihre BEL-II-Bausteine (Stand: BEL II – 2014, Nummern gemäß bundeseinheitlichem Verzeichnis, Preise KZV-abhängig)
ReparaturfallGrundeinheitLeistungseinheitenZusätzlich prüfen
Sprung in der Prothesenbasis801 0, einmalje Sprung oder Bruch eine EinheitModell, falls Fixierung auf Modell nötig
Abgebrochener Kunststoffzahn801 0, einmalje ersetztem oder befestigtem Zahn eine EinheitKonfektionszahn als Material
Sprung plus Zahnersatz in einem Auftrag801 0, nur einmalBruch und Zahn jeweils einzelnnicht zu einer Position zusammenfassen
Erweiterung nach Extraktion801 0, einmalje angefügtem Zahn eine EinheitAbformung, Modell, ggf. Klammer
Gebrochene Klammer ersetzen801 0, einmalLeistung für die Klammer laut BELKlammerdraht bzw. Metall als Material
Unterfütterungeigene Unterfütterungspositionteilweise oder vollständigModell, Kombination mit Bruchreparatur

Die Grundeinheit fällt je Werkstück und Instandsetzung nur einmal an. Die Leistungseinheiten zählen Sie dagegen einzeln. Wer das verwechselt, rechnet in beide Richtungen falsch: Eine doppelte Grundeinheit wird von der Kasse gestrichen, eine fehlende Leistungseinheit holt niemand mehr zurück.

Befundklasse 6: Warum Laborrechnung und Heil- und Kostenplan zusammenpassen müssen

Seit dem 1. Januar 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse, die Grundlage dafür ist § 55 SGB V. Wiederherstellungen und Erweiterungen von konventionellem Zahnersatz gehören zur Befundklasse 6. Reparaturen an implantatgetragenen Suprakonstruktionen fallen unter die Befundklasse 7.

Für das Labor hat das eine praktische Folge: Die Laborrechnung muss zu dem Befund passen, den die Praxis gegenüber der Kasse angesetzt hat. Wenn die Praxis eine Wiederherstellung ohne Abformung plant, das Labor aber eine Erweiterung mit Modell und neuem Zahn berechnet, passt die Rechnung nicht zum Befund. Dann gibt es Rückfragen, die Abrechnung verzögert sich, und im ungünstigsten Fall wird gekürzt.

Wie die Krankenkassen bei Reparaturen mit der Vorabgenehmigung des Heil- und Kostenplans umgehen, ist unterschiedlich. Ihr Labor sollte deshalb bei jeder Reparatur wissen, welcher Befund angesetzt ist. Drei Angaben gehören auf jeden Reparaturauftrag:

  1. Art der Wiederherstellung: mit oder ohne Abformung, Reparatur oder Erweiterung.
  2. Versorgungsform: Regelversorgung, gleichartige oder andersartige Versorgung.
  3. Eingliederungsdatum des ursprünglichen Zahnersatzes, soweit bekannt.

Fehlt eine dieser Angaben, klären Sie das mit einem kurzen Rückruf vor der Arbeit. Das kostet weniger als eine korrigierte Rechnung danach.

Wann wird aus der BEL-Reparatur eine BEB-Leistung?

Nicht jede Reparatur ist eine BEL-Leistung. Das BEL II gilt für die zahntechnischen Leistungen der Regelversorgung. Sobald die Versorgung darüber hinausgeht, rechnen Sie nach BEB oder nach Ihrer eigenen Privatpreisliste ab. Das betrifft vor allem diese Fälle:

  • Andersartige Versorgungen, etwa Reparaturen an Teleskop- oder Geschiebearbeiten, die über die Regelversorgung hinausgehen.
  • Privatpatienten, bei denen das BEL grundsätzlich nicht gilt.
  • Leistungen, die das BEL nicht beschreibt, zum Beispiel aufwendige Individualisierungen, Charakterisierungen oder digitale Zwischenschritte, die bei der Kassenreparatur nicht vorgesehen sind.
  • Mischfälle, bei denen ein Teil der Reparatur zur Regelversorgung gehört und ein anderer Teil darüber hinausgeht.

Gerade Mischfälle sind fehleranfällig. Ein Auftrag kann BEL- und BEB-Positionen zugleich enthalten, aber jede Position gehört eindeutig in ein Verzeichnis. Werden beide vermischt, prüft die Praxis nach und die Rechnung verzögert sich. Eine Abrechnungssoftware für Dentallabore, die BEL- und BEB-Positionen im selben Auftrag getrennt führt und die jeweilige KZV-Preisliste hinterlegt hat, nimmt Ihnen genau diese Zuordnung ab.

Eine Sonderrolle haben Reparaturen, die die Praxis direkt im Mund ausführt, etwa eine intraorale Kompositreparatur an einer abgeplatzten Verblendung. Dabei entsteht keine Laborleistung. Wird die Krone dagegen ausgegliedert und neu verblendet, liegt die Arbeit wieder beim Labor. Für diesen Fall gelten eigene Verblendpositionen.

Wer zahlt die Reparatur, wenn der Zahnersatz noch keine zwei Jahre alt ist?

Nach § 136a Abs. 4 SGB V übernimmt der Zahnarzt für Füllungen und Zahnersatz gegenüber der Krankenkasse eine zweijährige Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit muss er Erneuerungen und Wiederherstellungen grundsätzlich ohne erneute Kassenleistung erbringen. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei einem Unfall oder bei Veränderungen im Mund, die nicht auf den Zahnersatz zurückgehen.

Für das Labor ist das eine andere Rechtsbeziehung. Zwischen Praxis und Labor gilt in der Regel Werkvertragsrecht, und was dort vereinbart ist, entscheidet über die Kosten. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Alltag hilft aber eine klare Linie:

  • Vor der Arbeit klären, nicht danach. Kommt ein Werkstück zurück, das Ihr Labor vor weniger als zwei Jahren gefertigt hat, stimmen Sie mit der Praxis ab, ob es sich um eine berechenbare Reparatur handelt.
  • Die Auftragshistorie heranziehen. Eingliederungsdatum, Material und frühere Reparaturen zeigen schnell, ob es sich um einen Folgeschaden, einen Unfall oder eine Veränderung im Mund handelt.
  • Den Befund sachlich festhalten. Notieren Sie Bruchverlauf, Lage und erkennbare Ursache ohne Wertung. Ein Foto im Auftrag hilft später mehr als jede Erinnerung.

Wer diese Punkte konsequent erfasst, führt Gespräche mit der Praxis auf Grundlage der Dokumentation und nicht auf Zuruf.

Dokumentation nach MDR: Auch eine Reparatur braucht eine Akte

Seit dem 26. Mai 2021 gilt die Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745. Zahnersatz ist als Sonderanfertigung erfasst. Nach Anhang XIII muss der Hersteller die Dokumentation zu Sonderanfertigungen mindestens zehn Jahre aufbewahren, bei implantierbaren Produkten mindestens 15 Jahre.

Ob eine Reparatur eine neue Konformitätserklärung auslöst, hängt vom Umfang des Eingriffs ab. Die Frage wird in der Branche unterschiedlich beantwortet. Unabhängig davon empfiehlt sich eine schlanke Routine für jede Reparatur:

  • verwendete Materialien mit Hersteller und Charge, etwa den Prothesenbasiskunststoff nach DIN EN ISO 20795-1,
  • ausgeführte Arbeitsschritte, die zugleich die Grundlage für die abgerechneten Leistungseinheiten sind,
  • Datum, verantwortliche Person und Bezug zum ursprünglichen Auftrag.

Die Dokumentation und die Abrechnung beschreiben dieselbe Arbeit. Wenn die Arbeitsschritte sauber erfasst sind, ergibt sich die Rechnung fast von selbst: Jede dokumentierte Leistungseinheit ist eine Position, die nicht verloren geht.

Häufige Fragen

Darf ich die Grundeinheit 801 0 mehrfach berechnen, wenn eine Prothese mehrere Schäden hat?

Die Grundeinheit für Instandsetzung nach BEL II fällt je Werkstück und Instandsetzung nur einmal an, auch wenn mehrere Schäden gleichzeitig behoben werden. Jeder einzelne Sprung, Bruch, ersetzte Zahn oder jede Klammer wird dagegen als eigene Leistungseinheit berechnet. Zwei Sprünge und ein Zahn ergeben also eine Grundeinheit und drei Leistungseinheiten.

Kann das Labor bei einer Prothesenreparatur ein Modell zusätzlich abrechnen?

Ein Modell ist bei einer Prothesenreparatur nach BEL II zusätzlich abrechenbar, wenn es für die Arbeit tatsächlich hergestellt wurde, etwa zur Fixierung von Bruchstücken, bei einer Erweiterung oder einer Unterfütterung. Wird eine Reparatur ohne Modell ausgeführt, entfällt die Position. Wichtig ist, dass die Modellherstellung im Auftrag dokumentiert ist.

Welche Befundklasse gilt für die Reparatur von Kassenzahnersatz?

Wiederherstellungen und Erweiterungen von konventionellem Zahnersatz gehören im Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung zur Befundklasse 6. Reparaturen an implantatgetragenen Suprakonstruktionen fallen unter die Befundklasse 7. Die Praxis setzt den Befund an. Die Laborrechnung sollte zu diesem Befund passen, damit es bei der Kassenabrechnung keine Rückfragen oder Kürzungen gibt.

Wann rechnet ein Dentallabor eine Reparatur nach BEB statt nach BEL ab?

Ein Dentallabor rechnet eine Reparatur nach BEB oder eigener Privatpreisliste ab, wenn Privatpatienten versorgt werden, die Arbeit über die Regelversorgung hinausgeht oder die Leistung im BEL II nicht beschrieben ist. Typisch sind Reparaturen an andersartigen Versorgungen wie Teleskoparbeiten. Mischfälle enthalten beide Verzeichnisse, jede Position gehört aber eindeutig in eines davon.

Eine Reparatur bringt weniger Umsatz als eine Neuanfertigung, sie ist aber meist der häufigste Kontakt einer Praxis mit Ihrem Labor. Wie genau Sie dabei jede Leistungseinheit zählen, zeigt sich deshalb nicht nur auf einer einzelnen Rechnung, sondern über das ganze Jahr in Ihrem Ergebnis.

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