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Abrechnung 11. April 2026 · 10 Min. Lesezeit

E-Rechnung im Dentallabor: Was jetzt zu tun ist

Ab 2027 wird die E-Rechnung Pflicht. Was XRechnung und ZUGFeRD für Dentallabore bedeuten, welche Fristen gelten und was Sie jetzt vorbereiten müssen.

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GetDent Redaktion

Digitalisierungsexperten für Dentallabore

Vor ein paar Wochen auf einer Innungsversammlung. Ein Laborchef, Mitte 50, zeigt mir sein Handy. “Hier, meine Rechnungen gehen seit zwei Jahren per E-Mail raus. PDF. Alles digital. Diese E-Rechnungs-Hysterie geht komplett an mir vorbei.”

Ich hab ihm erklärt, dass sein PDF-Anhang ab nächstem Jahr nicht mehr als Rechnung gilt. Dass seine Praxen irgendwann ein maschinenlesbares XML-Format erwarten werden. Dass “digital” und “E-Rechnung” zwei völlig verschiedene Dinge sind.

Er hat mich angeschaut, als hätte ich ihm gesagt, sein Brennofen braucht ab morgen Starkstrom in einer Frequenz, die es noch nicht gibt.

Geht vielen so. Die E-Rechnung ist das Thema, das alle Laborchefs wissen müssten — und die wenigsten verstanden haben. Nicht weil es kompliziert wäre. Sondern weil die Begriffe verwirrend sind, die Fristen sich geändert haben und kaum jemand klar sagt, was ein Dentallabor mit acht Mitarbeitern jetzt konkret tun muss.

Das hole ich hier nach.

Was eine E-Rechnung ist — und was nicht

Eine E-Rechnung ist kein PDF. Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels, also nochmal:

Ein PDF ist keine E-Rechnung.

Auch nicht, wenn Sie es per E-Mail verschicken. Auch nicht, wenn es aus Ihrer Laborsoftware kommt. Auch nicht, wenn “Rechnung” draufsteht und alle Pflichtangaben enthalten sind.

Eine E-Rechnung nach dem Wachstumschancengesetz muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Das bedeutet: strukturierte, maschinenlesbare Daten. Kein Bild einer Rechnung, sondern Daten, die ein System automatisch einlesen, prüfen und verbuchen kann.

In Deutschland gibt es zwei Formate, die diese Norm erfüllen:

FormatWas es istVorteilNachteil
XRechnungReines XML — kein PDF, nur DatenMaximal maschinenlesbar, vom Gesetzgeber bevorzugtFür Menschen nicht lesbar, kein “Rechnungsbild”
ZUGFeRD 2.xPDF/A-3 mit eingebettetem XMLHybridformat: sieht aus wie eine Rechnung UND ist maschinenlesbarDatei etwas größer, nicht jedes Profil erfüllt die Norm

Für Dentallabore ist ZUGFeRD in den meisten Fällen die pragmatischere Wahl. Ihre Praxen bekommen weiterhin eine Rechnung, die aussieht wie eine Rechnung. Gleichzeitig stecken die strukturierten Daten im PDF drin und können automatisch verarbeitet werden.

Wichtig: ZUGFeRD ist nur dann eine gültige E-Rechnung, wenn es im Profil “XRechnung” oder mindestens “EN 16931” erstellt wird. Das ältere Profil “Basic” reicht nicht. Fragen Sie Ihren Softwareanbieter explizit, welches Profil unterstützt wird.

Der Zeitplan: Diese Fristen müssen Sie kennen

Das Wachstumschancengesetz hat einen gestuften Zeitplan festgelegt. Hier ist der Überblick, Stand April 2026:

Ab wannWas giltBetrifft Sie?
1. Januar 2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können✅ Gilt bereits seit über einem Jahr
Bis 31. Dezember 2026Übergangsregelung: Papier- und PDF-Rechnungen dürfen noch versendet werden (mit Zustimmung des Empfängers)⏳ Noch 8 Monate
1. Januar 2027Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versendenDie meisten mittelgroßen Labore
1. Januar 2028Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versendenAuch kleine Labore und Einzelkämpfer

Wo stehen die meisten Labore gerade? Ehrlich gesagt: bei der Empfangspflicht, die seit Januar 2025 gilt, und sonst nirgends.

Viele Labore haben ein E-Mail-Postfach, in das theoretisch E-Rechnungen reinkommen könnten. Aber ein funktionsfähiger Empfangsprozess bedeutet mehr: Die eingehende Rechnung muss erkannt, validiert und verbucht werden können. Wenn Ihre Buchhalterin die XML-Datei eines Lieferanten manuell öffnet und die Zahlen abtippt, haben Sie die Empfangspflicht technisch erfüllt — aber den Sinn der E-Rechnung komplett verfehlt.

Die Uhr tickt. Wer über 800.000 Euro Jahresumsatz macht — und das trifft auf die Mehrheit der Labore mit mehr als fünf Mitarbeitern zu — muss ab Januar 2027 jede B2B-Rechnung als E-Rechnung versenden. Kein PDF mehr. Kein “die Praxis will das aber so”. Kein Workaround.

Wen es betrifft — und wen nicht

Die E-Rechnungspflicht gilt für inländische B2B-Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz. Für Dentallabore heißt das:

Betroffen:

  • Rechnungen an Zahnarztpraxen (B2B)
  • Rechnungen an andere Labore (Fremdarbeit, Fräszentren)
  • Rechnungen an MVZs und Klinikträger

Nicht betroffen:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV) — die dürfen weiterhin in jedem Format gestellt werden
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) — kommt im Laboralltag praktisch nicht vor
  • Steuerfreie Leistungen nach § 4 UStG — im Laborbereich selten relevant

Ein Detail, das viele übersehen: Die Umsatzgrenze von 800.000 Euro bezieht sich auf den Vorjahresumsatz. Wenn Ihr Labor 2026 über dieser Grenze lag, müssen Sie ab 2027 E-Rechnungen versenden — auch wenn der Umsatz 2027 darunter fällt. Prüfen Sie Ihre Zahlen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater, ob und ab wann genau Sie unter die Pflicht fallen.

Die vier größten Irrtümer zur E-Rechnung

In Gesprächen mit Laborchefs höre ich immer wieder dieselben Missverständnisse. Vier davon sind so verbreitet, dass sie hier stehen müssen:

Irrtum 1: “Meine PDF-Rechnungen sind doch schon elektronisch.”

Nein. Ein PDF ist ein Bild. Es sieht digital aus, ist aber für Maschinen nicht anders als ein eingescannter Zettel. Die E-Rechnung verlangt strukturierte Daten — Felder, die ein System ohne menschliches Zutun lesen kann. Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Steuersatz, Empfänger — alles in maschinenlesbarer Form, nicht als Text auf einem virtuellen Blatt Papier.

Irrtum 2: “Das betrifft nur große Unternehmen.”

Die Empfangspflicht gilt schon jetzt für alle. Und die Sendepflicht ab 2028 kennt keine Umsatzgrenze mehr. Ein Labor mit drei Technikern und 400.000 Euro Umsatz hat ein Jahr mehr Übergangszeit — aber nicht mehr. Die Frage ist nicht ob, sondern wann.

Irrtum 3: “Das macht mein Steuerberater.”

Ihr Steuerberater macht Ihre Buchhaltung. Er erstellt keine Rechnungen für Ihre Praxen. Die E-Rechnung muss dort entstehen, wo die Rechnung erstellt wird — in Ihrer Laborsoftware, in Ihrem Abrechnungssystem. Der Steuerberater kann Sie beraten, welches Format das richtige ist. Aber das technische Setup liegt bei Ihnen.

Irrtum 4: “Ich warte einfach ab, bis es soweit ist.”

Das ist die teuerste Strategie. Wer im Dezember 2026 anfängt, seine Software umzustellen, seine Praxen zu informieren und seine internen Prozesse anzupassen, wird genau das erleben, was immer passiert, wenn man Pflichtänderungen auf den letzten Drücker macht: Chaos, Fehler, Überstunden und genervte Kunden.

Die Umstellung braucht Vorlauf. Nicht wegen der Technik — die ist lösbar. Sondern wegen der Menschen. Ihre Mitarbeiter müssen verstehen, was sich ändert. Ihre Praxen müssen informiert werden. Ihr Workflow muss angepasst werden. Das braucht Zeit.

Was Sie jetzt konkret tun müssen

Acht Monate bis zur Sendepflicht für die meisten Labore. Das ist genug Zeit — wenn Sie jetzt anfangen. Hier ist die Reihenfolge:

1. Klären Sie Ihren Status

Lag Ihr Umsatz 2025 über 800.000 Euro? Dann müssen Sie ab Januar 2027 E-Rechnungen versenden. Unter der Grenze? Dann haben Sie bis Januar 2028 Zeit — aber die Empfangspflicht gilt trotzdem schon. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, um Klarheit zu bekommen.

2. Prüfen Sie Ihre aktuelle Software

Kann Ihr Abrechnungssystem E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD 2.x (Profil EN 16931) erstellen? Kann es eingehende E-Rechnungen lesen und verarbeiten? Wenn die Antwort auf eine dieser Fragen “nein” oder “weiß ich nicht” lautet, haben Sie Handlungsbedarf.

Fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich und konkret:

  • Welches E-Rechnungsformat wird unterstützt?
  • Welches ZUGFeRD-Profil wird verwendet?
  • Ist der Versand als XRechnung oder ZUGFeRD im Standard enthalten oder kostet es extra?
  • Können eingehende E-Rechnungen automatisch eingelesen werden?

Unklare oder ausweichende Antworten sind ein Warnsignal.

3. Definieren Sie Ihren Rechnungsversand neu

Bisher: Rechnung erstellen, als PDF exportieren, per Mail an die Praxis schicken. Dieser Prozess ändert sich. Die Rechnung muss im richtigen Format erstellt, validiert und versendet werden. Manche Praxen werden eine XRechnung wollen, andere ZUGFeRD, manche werden im Übergangszeitraum noch PDF akzeptieren.

Legen Sie für jeden Kunden fest, welches Format er bekommt. Dokumentieren Sie das. Und testen Sie den Versand, bevor es ernst wird.

4. Informieren Sie Ihre Praxen

Ihre Praxen bekommen von Ihnen bald Rechnungen in einem neuen Format. Kündigen Sie das an. Erklären Sie kurz, was sich ändert und warum. Bieten Sie an, eine Testrechnung zu schicken. Das ist kein Verwaltungsaufwand — das ist Kundenkommunikation. Und ein Labor, das seine Praxen proaktiv informiert, hebt sich ab.

5. Testen Sie den Empfang

Bitten Sie einen Ihrer Lieferanten, Ihnen eine E-Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD zu schicken. Versuchen Sie, diese Rechnung in Ihrem System zu verarbeiten. Funktioniert das? Werden die Daten korrekt übernommen? Oder landen die XML-Dateien im Spam-Ordner, weil niemand weiß, was damit zu tun ist?

Dieser Test kostet Sie 30 Minuten und spart Ihnen Wochen an Ärger, wenn es ernst wird.

Warum die E-Rechnung kein Bürokratiemonster ist

Ja, die Umstellung kostet Aufwand. Ja, es ist wieder eine Pflicht, die von oben kommt. Und ja, viele Labore stöhnen zu Recht, dass die Regulierung immer dichter wird, während die Techniker fehlen und die Margen schrumpfen.

Aber die E-Rechnung hat einen echten Vorteil, der im Pflicht-Getöse untergeht: Sie spart Zeit. Nicht irgendwann. Sofort.

Wenn eine Praxis Ihre Rechnung digital einlesen kann, gibt es weniger Rückfragen. Weniger “Können Sie die Rechnung nochmal schicken?” Weniger “Die Rechnungsnummer stimmt nicht mit unserer Bestellung überein.” Weniger Telefonate wegen Positionen, die die Praxissoftware nicht zuordnen kann.

Für Labore, die viel mit größeren Praxen oder MVZs arbeiten, wird die E-Rechnung zum Wettbewerbsvorteil. Denn diese Praxen automatisieren ihre Buchhaltung — und bevorzugen Lieferanten, deren Rechnungen ohne Handarbeit ins System fließen.

Ein Labor, das schon heute E-Rechnungen verschicken kann, signalisiert: Wir sind professionell. Wir arbeiten digital. Wir machen es unseren Kunden leicht. Das ist kein Technik-Feature. Das ist Kundenservice.

Moderne Laborsoftware aus der Cloud kann E-Rechnungen direkt aus dem Abrechnungsmodul erzeugen — ohne Export, ohne Konvertierung, ohne Zusatzsoftware. Die Rechnungsdaten sind bereits strukturiert im System. Der Schritt zur E-Rechnung ist technisch klein, wenn die Basis stimmt.

Wer noch mit Software arbeitet, die Rechnungen nur als PDF kennt, wird entweder ein teures Update brauchen oder die Software wechseln müssen. Beides kostet mehr, je länger man wartet.

Die kurze Version für Eilige

  • PDF ist keine E-Rechnung. Punkt.
  • Empfangspflicht gilt seit Januar 2025. Für alle. Auch für Sie.
  • Sendepflicht ab Januar 2027 für Labore über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle.
  • ZUGFeRD ist für die meisten Labore das passende Format — Praxen sehen eine Rechnung, die Software liest die Daten.
  • Fragen Sie Ihren Softwareanbieter jetzt, ob und wie E-Rechnungen unterstützt werden.
  • Testen Sie den Prozess — Empfang und Versand — bevor die Pflicht greift.
  • Reden Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihren konkreten Zeitplan.

Sie haben noch Zeit. Aber nicht mehr viel. Und die Erfahrung zeigt: Wer Pflichtänderungen als Erster umsetzt, hat den geringsten Stress — und den größten Vorsprung.

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