revDSG seit September 2023
Das revidierte Datenschutzgesetz hat die Schweiz weitgehend an EU-DSGVO-Niveau angeglichen: Auskunftsrecht, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgenabschätzung bei hohem Risiko, Meldepflicht bei Datenpannen.
Unterschiede zur DSGVO: keine Umsatz-Bussen, sondern Bussen bis 250 000 CHF gegen die verantwortliche Person; Datenpannen melden Sie dem EDÖB «so rasch als möglich», eine feste 72-Stunden-Frist gibt es nicht.
Wenn Sie deutsche Praxen beliefern: DSGVO gilt zusätzlich
Für Patientendaten aus deutschen Praxen gilt zusätzlich die DSGVO. Die Übermittlung an Ihr Labor in der Schweiz ist zulässig: Die EU erkennt den Schweizer Datenschutz als angemessen an (Angemessenheitsbeschluss, 2024 bestätigt). Ob Ihr Labor dabei Auftragsverarbeiter der Praxis oder selbst Verantwortlicher ist, wird unterschiedlich beurteilt. Klären Sie das mit Ihrer Datenschutzberatung.
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit GetDent direkt in der App, mit Zusatz für Labore in der Schweiz (DSG)
- Gespeichert werden alle Daten in Rechenzentren in Deutschland; KI-Funktionen (abschaltbar) übermitteln Inhalte auch an Anbieter in den USA, nur mit Garantien (Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln)
- Auskunfts- und Löschungsrechte für Patienten
- DSGVO: Datenpannen binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde
Wo Ihre Daten liegen
- Server: Nürnberg, Deutschland (Hetzner)
- Backups: verschlüsselt in einem zweiten Rechenzentrum in Deutschland (Falkenstein)
- Verschlüsselung: TLS bei der Übertragung, Datenbank auf verschlüsseltem Datenträger (LUKS2), verschlüsselte Backups, zusätzlich verschlüsselte Felder für Bank- und Steuerdaten
- Deutschland gilt nach dem DSG als Staat mit angemessenem Datenschutz; die Bekanntgabe dorthin braucht keine Zusatzverträge
- Protokoll sicherheitsrelevanter Zugriffe: 2 Jahre
Im Ernstfall: Datenpanne
GetDent meldet Ihnen eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich, in der Regel binnen 24 Stunden, mit den Angaben für Ihre Meldung. Nach dem DSG melden Sie dem EDÖB so rasch als möglich, wenn ein hohes Risiko besteht; nach der DSGVO gilt eine Frist von 72 Stunden.