revDSG seit September 2023
Das revidierte Datenschutzgesetz hat die Schweiz weitgehend an EU-DSGVO-Niveau angeglichen: Auskunftsrecht, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgenabschätzung bei hohem Risiko, Meldepflicht bei Datenpannen.
Unterschiede zur DSGVO: keine 4%-Umsatz-Bußgelder (max. 250.000 CHF persönlich), Privacy-by-Design weniger streng formuliert, etwas anderes Auskunftsrecht-Detail.
Wenn Sie deutsche Praxen beliefern: DSGVO gilt zusätzlich
Sobald Sie personenbezogene Daten deutscher Patienten verarbeiten (Name, Geburtsdatum, medizinische Daten), greift DSGVO. Sie sind Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und brauchen einen AVV mit jeder Praxis.
- AVV-Vorlage von GetDent — anwaltlich geprüft, ausfüllen + signieren
- EU-Hosting für Stammdaten; KI-Funktionen mit Drittlandgarantien (SCC/DPF)
- Auskunfts- und Löschungsrechte für Patienten
- Meldepflicht bei Datenpannen: 72h an Aufsichtsbehörde
Wo Ihre Daten liegen
- Server: Falkenstein, Deutschland (Hetzner)
- Backup: zweites Rechenzentrum, ebenfalls in Deutschland
- Verschlüsselung: TLS 1.3 in Transit, AES-256 at Rest
- Schweizer Hosting auf Anfrage verfügbar (Aufpreis)
- Zugriffslogs: 90 Tage, dann gelöscht
Im Ernstfall: Datenpanne
GetDent erkennt Datenpannen automatisch (anomalous Login, Datenexport-Spitzen, fehlgeschlagene Authentifizierungen) und benachrichtigt Sie binnen 1 Stunde. Sie haben dann 71 weitere Stunden, um zu melden (DSGVO) bzw. 72h (revDSG).