revDSG + DSGVO konform abrechnen

Seit 2023 gilt das revidierte DSG (revDSG). Wenn Sie auch deutsche Praxen beliefern, kommt DSGVO dazu.

revDSG seit September 2023

Das revidierte Datenschutzgesetz hat die Schweiz weitgehend an EU-DSGVO-Niveau angeglichen: Auskunftsrecht, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgenabschätzung bei hohem Risiko, Meldepflicht bei Datenpannen.

Unterschiede zur DSGVO: keine 4%-Umsatz-Bußgelder (max. 250.000 CHF persönlich), Privacy-by-Design weniger streng formuliert, etwas anderes Auskunftsrecht-Detail.

Wenn Sie deutsche Praxen beliefern: DSGVO gilt zusätzlich

Sobald Sie personenbezogene Daten deutscher Patienten verarbeiten (Name, Geburtsdatum, medizinische Daten), greift DSGVO. Sie sind Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und brauchen einen AVV mit jeder Praxis.

  • AVV-Vorlage von GetDent — anwaltlich geprüft, ausfüllen + signieren
  • EU-Hosting für Stammdaten; KI-Funktionen mit Drittlandgarantien (SCC/DPF)
  • Auskunfts- und Löschungsrechte für Patienten
  • Meldepflicht bei Datenpannen: 72h an Aufsichtsbehörde

Wo Ihre Daten liegen

  • Server: Falkenstein, Deutschland (Hetzner)
  • Backup: zweites Rechenzentrum, ebenfalls in Deutschland
  • Verschlüsselung: TLS 1.3 in Transit, AES-256 at Rest
  • Schweizer Hosting auf Anfrage verfügbar (Aufpreis)
  • Zugriffslogs: 90 Tage, dann gelöscht

Im Ernstfall: Datenpanne

GetDent erkennt Datenpannen automatisch (anomalous Login, Datenexport-Spitzen, fehlgeschlagene Authentifizierungen) und benachrichtigt Sie binnen 1 Stunde. Sie haben dann 71 weitere Stunden, um zu melden (DSGVO) bzw. 72h (revDSG).

Häufige Fragen

Muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?

revDSG: nur bei Kerntätigkeiten mit hohem Risiko (Labors meist nicht). DSGVO (für DE-Geschäft): ab 20 MA mit Datenverarbeitung pflichtig.

Was passiert bei einer Datenpanne?

72h-Meldepflicht an EDÖB (revDSG) bzw. Aufsichtsbehörde (DSGVO). GetDent stellt Vorfall-Protokoll bereit.